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   VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798   

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VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798 (https://dejure.org/2018,42893)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798 (https://dejure.org/2018,42893)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2018 - 19 ZB 17.1798 (https://dejure.org/2018,42893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Jagdrecht - Anordnung zur Erfüllung des Abschussplans

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BJagdG § 21 ; BayJG Art. 32 Abs. 2 Sätze 2 bis 4
    Anordnung zur Erfüllung des Abschussplans; Festsetzung eines Abschuss-Kontingents für den ersten Teil des Jagdjahres; fehlende Bereitschaft des Jagdausübungsberechtigten zur Abschussplanerfüllung; Geeignetheit der Maßnahme; keine Vorrangigkeit der Zwangsgeldandrohung ...

  • rechtsportal.de

    BayJG Art. 32 Abs. 2 S. 2; BJagdG § 21
    Festsetzung eines Abschuss-Kontingents für den ersten Teil des Jagdjahres; Fehlende Bereitschaft des Jagdausübungsberechtigten zur Abschussplanerfüllung; Vorrangigkeit der Zwangsgeldandrohung gegenüber der Ersatzvornahme; Vollstreckung von Anordnungen zur Erfüllung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen nur dann, wenn im Zulassungsverfahren einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt werden (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Jedoch schlagen Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen nur dann, wenn im Zulassungsverfahren einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt werden (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Solche schlüssigen Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn im Zulassungsverfahren substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren ist nur dann zulässig, wenn der Kläger zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein berechtigtes Interesse an einem Sachausspruch des Gerichts hat (BVerwG, U.v. 27.3.1998 - 4 C 14/96 - BVerwGE 106, 295 zitiert nach juris Rn. 20).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresses aufgrund Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, B.v. 9.5.1989 - 1 B 166/88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 20, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 10.2.2016 - 10 B 11.15 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Es ist zu verneinen, wenn die konkret betroffene Behörde eindeutig zu erkennen gegeben hat, in Zukunft von einer Wiederholung unter Verwendung der von ihr ursprünglich gegebenen Begründung absehen zu wollen (BVerfG, B.v. 8.2.2011 - 1 BvR 1946/06 - BayVBl. 2011, 405, zitiert nach juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 19 N 14.1022

    Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur Schutzwaldsanierung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Dies ist aber nicht der Fall, wenn - wie hier - aufgrund von objektiven Gesichtspunkten von einer fehlenden Bereitschaft beim Anordnungsadressaten auszugehen ist, den Abschussplan zu erfüllen (zur fehlenden Bereitschaft des Klägers vgl. Senatsurteil v. 11.12.2017 - 19 N 14.1022 - Rn. 65 ff., insbesondere Rn. 74).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1602

    Festsetzung eines Abschussplans im Jagdrevier

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Der Abschussplan-Bescheid ist Gegenstand des Verfahrens 19 ZB 17.1602.
  • BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15

    Bürgerbegehren gegen die Eingliederung der Gemeinde Eulatal in die Stadt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798
    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresses aufgrund Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, B.v. 9.5.1989 - 1 B 166/88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 20, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 10.2.2016 - 10 B 11.15 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 26.09.2022 - M 7 S 22.60

    Anordnung eines Abschusskontingents

    Weiter hat die Jagdbehörde bei der Anordnung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und darf vom Revierinhaber nichts Unmögliches oder Unbilliges verlangen (vgl. Leonhardt/Pieskalla, Jagdrecht, Stand: Juni 2022, Art. 32 BayJG 15.32 Erl. 7; vgl. auch BayVGH, B.v.20.11.2018 - 19 ZB 17.1798 - juris Rn. 13).

    Zwar kann die Festlegung eines Kontingents eine geeignete Maßnahme zur Erfüllung des Abschussplans sein, sie muss aber wenigstens die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass der Abschussplan erfüllt wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Auch sofern beim Anordnungsadressaten aufgrund objektiver Gesichtspunkte von einer fehlenden Bereitschaft zur Erfüllung des Abschussplans auszugehen ist, dürfte eine Kontingentregelung die Abschussplanerfüllung schon nicht fördern (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798 - juris Rn. 12 m.w.N).

    Die genannte Regelung ist auch sachgerecht, weil nur durch einen sofort wirksamen Vollzug verhindert werden kann, dass das Abschussdefizit die Abschussplanungen der folgenden Jagdjahre belastet, dass sich der überhöhte Verbiss fortsetzt und dass sich die Waldschäden verstärken (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1601

    Dreijähriger Begutachtungsturnus zur Sicherung des Grundsatzes "Wald vor Wild"

    Sie betreffen die Festsetzung des Abschussplans 2014/2015 für Rotwild (19 ZB 16.479), die Festsetzung des Abschussplans 2016/2017 für Gamswild (19 ZB 16.1602) und die Festsetzung eines Abschusskontingents für Gamswild im Jagdjahr 2016/2017 (19 ZB 17.1798).
  • VG Augsburg, 22.02.2022 - Au 8 K 21.1895

    Klage gegen Abschussplan für Gamswild im Bereich des Kürnacher Waldes abgewiesen

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 31.3.2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246; B.v. 20.1.1999 - 8 B 232.98 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 10; stRspr), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (BVerwG, B.v. 4.7.2006 - 5 B 90/05 - juris; B.v. 27.12.1994 - 11 B 152.94 - juris; BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798 - juris Rn. 14).

    Das Gericht kann die in den Vorschriften gebrauchten unbestimmten Rechtsbegriffe daraufhin - gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen - überprüfen, ob die Behörde den maßgeblichen Sachverhalt richtig gewertet hat, ob sie die verschiedenen Belange entsprechend der Zielvorgabe des Gesetzgebers zutreffend abgewogen hat und ob die Höhe des Abschusses sich noch in einem vertretbaren Zahlenrahmen befindet (BVerwG, U.v. 19.3.1992 - 3 C 62/89 - juris Rn. 25, B.v. 11.4.2016 - 3 B 29/15 - juris Rn. 10; BayVGH, U. v. 30.4.1992 - 19 B 91.1220 und 19 B 91.1208; U.v. 7.11.1996 - 19 B 93.956; B.v. 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1602

    Festsetzung eines Abschussplans im Jagdrevier

    Sie betreffen die Festsetzung des Abschussplans 2014/2015 für Rotwild (19 ZB 16.479), die Festsetzung des Abschussplans 2016/2017 für Rotwild (19 ZB 16.1601) und die Festsetzung eines Abschusskontingents für Gamswild im Jagdjahr 2016/2017 (19 ZB 17.1798).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 19 N 15.420

    Weiterer Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur

    Während sich die für den Antragsteller im Parallelverfahren 19 N 14.1022 zuständige Untere Jagdbehörde dieser Aufgabe zumindest angenommen hat (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 20.11.2018 - 19 ZB 16.1601, 19 ZB 16.1602 sowie 19 ZB 17.1798 und vom 17.1.2019 - 19 ZB 16.479 betreffend Abschussfestsetzungen und eine Kontingentfestsetzung), hat es die für den hiesigen Antragsteller zuständige Untere Jagdbehörde sogar vermieden, die Missstände im Eigenjagdrevier des Antragstellers wenigstens deutlich und nachhaltig zur Sprache zu bringen.
  • VGH Bayern, 08.11.2022 - 19 ZB 22.1360

    Ersatzvornahme zur Bekämpfung von Borkenkäfern; Ernstliche Zweifel an der

    Schließlich ergibt sich das Verhältnis der anzudrohenden Zwangsmittel Ersatzvornahme und Zwangsgeld bereits aus dem Gesetz (Art. 32 Satz 2 VwZVG) und ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 19 ZB 17.1798 - juris Rn. 14; B.v. 17.10.2017 - 9 CS 17.1990 - juris Rn. 13; U.v. 20.12.1990 - 19 B 90.154).
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